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Im zugrundeliegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Unterhaltsschuldner “gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen
Unterhaltsansprüche mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger” aufrechnen darf.
Unterhaltsschuldner muss zahlen
Konkret ging es um den Vater eines unehelich geborenen Kindes, der Antragsgegner ist. Dieser zahlte an die Mutter des Kindes, welche
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